Die gebuchten Tage müssen auch bei vorzeitiger Abreise bezahlt werden.
Verpflichtungen und Haftung des Vermieters
Als Vermieter verpflichte ich mich, die Ferienwohnung in einem einwandfreien Zustand ohne Nutzungseinschränkung und mit angemessener Ausstattung zu vermieten. Ich hafte im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht. Etwaige beim Bezug der Ferienwohnung festgestellten Mängel teilt der Mieter dem Vermieter unverzüglich mit.
Ausschluss von Haftungen des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für jegliche Art von Unfällen, Körperverletzungen, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen oder Gepäck aus der Ferienwohnung. Er ist frei von der Haftung bei Haftungsansprüchen gegenüber Dritten, z.B. anderen Mietern des Hauses oder Vormietern. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen bei einer geringfügigen und zumutbaren Nutzungseinschränkung, die etwa durch üblichen Verschleiß oder eine Unachtsamkeit eines Vormieters zustande gekommen ist und sich nicht auf einfache Weise beheben lässt.
Verpflichtungen und Haftung des Mieters
Unsere Mieter verpflichten sich zur ordnungsgemäßen und pfleglichen Nutzung der Ferienwohnung, so dass sie in einwandfreien Zustand auch vom Nachmieter übernommen werden kann. Der Mieter haftet für die Dauer der Vermietung für eventuelle Schäden an der Wohnung, dem Haus und den Umlagen einschließlich der Einrichtung, sofern diese Schäden durch ihn verschuldet werden. Er haftet auch für alle ihn begleitenden Personen. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen, falls nicht schon vorhanden.
Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, Mängeln und Gefahren alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung, des Mangels oder der Gefahr beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.